Anordnung zur Schließung von Sportanlagen

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung).

Deshalb bleibt unser Verein, wie bereits vor 2 Tagen von uns angekündigt bis auf weiteres geschlossen. Usrprünglich war eine Schließung von 2 Wochen angedacht, Durch die Anordnung der Bundesregierung haben wir aber keinen Einfluß auf die Dauer der Schließung.

Die Jahreshauptversammlung am 25.03.2020 kann somit auch nicht stattfinden.

Sobald es einen neuen Termin gibt, werden wir diesen bekannt geben und erneut ordentlich dazu einladen.

Wir hoffen auf ein baldiges Ende dieser Maßnahmen und informieren euch, sobald wir den Schießbetrieb wieder aufnehmen dürfen.

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