Beantragung einer Waffe
Beantragung einer Waffe
Der Vorstand muss vor der Weiterleitung an das Landratsamt den Antrag des Vereinsmitglieds befürworten.
Für die Befürwortung sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Antragsteller ist seit mindestens einem Jahr in einem Schützenverein.
- Er hat in dem vergangenen Jahr mindestens 18mal aktiv mit Waffen trainiert bzw. an Wettkämpfen und/oder Meisterschaften teilgenommen, die nicht frei ab 18 Jahren zu erwerben sind und für die Erwerbsvoraussetzungen gelten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt. Zum Nachweis dient das Schiessbuch, in dem festgehalten wird, wann er welche Disziplin in welchem Kaliber auf welche Entfernung geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise.
- Der Antragsteller hat an einem Sachkundelehrgang teilgenommen.
- Der Antragsteller ist im Besitz eines Schiesspasses.
Weitere Voraussetzungen für die Beatragung, die mit der Befürwortung nichts zu tu haben (Bezahlung, Volljährigkeit usw.) können dem Antrag entnommen werden.
NEU:
Der Verein ist verpflichtet den Austritt eines Mitgliedes, welches eine WBK besitzt beim Landratsamt zu melden !!
Der Vorstand