Arbeitsstundenregelung

Arbeitsstundenregelung

 

Seit 1995 gilt die Regelung in unserem Verein, dass ein Mitglied, das sich an den allgemein anfallenden Arbeiten im Verein, am Vereinshaus oder den umliegenden Gebieten beteiligt, günstiger trainieren darf.

Dabei wurde festgelegt, dass bei Ableistung von mindestens

15 Arbeitsstunden im Jahr das Startgeld gemindert wird (siehe Aushang „Startgebühr“).

 

Folgende Arbeiten sollen hierzu angerechnet werden:

 

  • Instandhaltung und Reparaturarbeiten des gesamten
    Areals und an unseren Anlagen
  • Reinigung der Standräumlichkeiten
  • Mithilfe bei Aufbau- und Abbauarbeiten für Vereinsfeste
  • Mithilfe an den Festen selbst
  • Standaufsicht
  • Mithilfe bei Erstellung von Programmen oder Berechnungen und Planungen
  • Arbeiten für den Verein, die aus technischen Gründen zu Hause oder wo anders erledigt werden müssen

 

Für die Eintragung der geleisteten Arbeitsstunden ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Die Addition der Stunden erfolgt monatlich und ist auf dem Schießstand ausgehängt.

Anstehende Arbeiten und Arbeitseinsätze werden am „Schwarzen Brett“ und durch Aushänge veröffentlicht. Gerne können auch in einem persönlichen Gespräch Möglichkeiten erörtert werden.

 

Der Vorstand