Anordnung zur Schließung von Sportanlagen

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung).

Deshalb bleibt unser Verein, wie bereits vor 2 Tagen von uns angekündigt bis auf weiteres geschlossen. Usrprünglich war eine Schließung von 2 Wochen angedacht, Durch die Anordnung der Bundesregierung haben wir aber keinen Einfluß auf die Dauer der Schließung.

Die Jahreshauptversammlung am 25.03.2020 kann somit auch nicht stattfinden.

Sobald es einen neuen Termin gibt, werden wir diesen bekannt geben und erneut ordentlich dazu einladen.

Wir hoffen auf ein baldiges Ende dieser Maßnahmen und informieren euch, sobald wir den Schießbetrieb wieder aufnehmen dürfen.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schießbetrieb

Liebe Mitglieder,

das Corona Virus hat den Schießsport erreicht. Sämtliche Meisterschaften (Bezirk, Land und Bund) sind abgesagt. Rundenwettkämpfe werden bis auf weiteres ausgesetzt. Sämtliche Versammlungen, Schützentage und Jugendveranstaltungen sind abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Schützen die zu einem Wettkampf gemeldet waren, der nun ausfällt, sollen in Absprache mit der Waffenbehörde den Termin im Schießbuch vermerken mit dem Zusatz „ausgefallen“.

Auch wir werden nun den Schießbetrieb für vorerst 14 Tage ruhen lassen. Danach müssen wir schauen, ob eine Verlängerung nötig ist, oder sich die Lage normalisiert hat. Über eine Verlängerung oder Wiederaufnahme des Betriebs informieren wir dann über Mail, WhatsApp und Homepage.

Unsere Jahreshauptversammlung wird stattfinden, solange es keine anderslautenden behördlichen Anordnungen gibt. Zur Durchführung der JHV halten wir uns an die Empfehlungen des Rheingau Taunus Kreises:

https://www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/ausschreibungen/2020/amtl_allgemeinverfuegung_coronavirus_2020.pdf

Wir betonen an dieser Stelle, dass sich folgende Personen von der Veranstaltung fernhalten müssen, die:

  • an einer Erkrankung mit akuten respiratorischen Symptomen oder Fieber leiden,
  • sich in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen vor der Veranstaltung in einer Region mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen (Risikogebiet) aufgehalten hat bzw. mit einer bekannten Corona-infizierten Person Kontakt hatten,
  • nicht bei Einlass mit Name, Anschrift und Telefonnummer zur Rückverfolgung registriert wurden.

Außerdem empfehlen wir immunschwachen oder gesundheitlich angeschlagenen Mitgliedern, die Veranstaltung ebenfalls zu meiden.

Freundliche Grüße

Der Vorstand