Erster Arbeitseinsatz 2017

Chronik

Erster Arbeitseinsatz 2017

Hallo Liebe Schützen,
auch dieses Jahr muss wieder einiges an Arbeit erledigt werden. Es wird halt nicht weniger. Und das, was im Vorjahr nicht geschafft worden ist, kommt zu allem Überfluss auch noch dazu. Also: Es gibt viel zu tun, packen wir’s an!
Am Samstag, 04.02.2017 ab 9:00 Uhr soll deshalb der erste Arbeitseinsatz für dieses Jahr mit voller Motivation beginnen!
Arbeiten wie Stände reinigen, Gartenarbeiten –> der Schuppen und die Werkstatt müssen aufgeräumt und sortiert werden, warten auf uns.
Für Essen und Trinken ist wie immer gesorgt, es gibt Chili Con Carne mit Brötchen, was von innen aufwärmen soll! 😀
Wenn möglich gebt bitte Bescheid, ob ihr kommen könnt. Im Verein hängt am Schwarzen Brett wieder eine Liste aus, in der  Ihr euch auch eintragen könnt.
Liebe Grüße
Jenni 🙂

Ein frohes neues Jahr 2017!

Ein frohes neues Jahr 2017!

Wir wünschen allen Mitgliedern, deren Familien sowie Freunden des Vereins und auch fast allen anderen Mitbewohnern dieses Planeten ein frohes neues Jahr 2017!

Für alle, die Silvester verschlafen haben oder aufgrund der Aufnahme deliriumversprechender Destillate nicht mehr so ganz mitschneiden konnten, haben wir hier eine kleine Videosequenz unseres diesjährigen Feuerwerks auf der Leydeck online gestellt:

Feuerwerk

Hier noch einige Tipps und Tricks rund um das Thema „Jahreswechsel“:

Immer wieder steht man vor der Frage: Wie schreibt man das nun richtig? Ein frohes neues Jahr oder ein frohes Neues Jahr?

Hier die Lösung: Wünscht man ein »schönes neues Jahr«, »frohes neues Jahr« oder »gutes neues Jahr«, wird neues Jahr in dieser Wendung stets kleingeschrieben. Im Gegensatz etwa zum Heiligen Abend – oder zur Neuen Welt (Amerika) – handelt es sich bei neues Jahr nicht um einen Eigennamen oder um eine namensähnliche Fügung. Die Wendung wird ohne Komma geschrieben, da sich das Attribut schön, froh oder gut auf den gesamten Ausdruck neues Jahr bezieht.

Und dann stellt sich meist noch eine weitere Frage: Wie lange wünscht man noch ein frohes neues Jahr? Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Aber zumindest eine kleine Hilfestellung: Der Knigge empfiehlt jedenfalls die ersten beiden Januarwochen für die Neujahrswünsche, einen Stichtag nennt er nicht. Im Geschäftsleben könne man langjährige Kunden oder Partner aber auch noch bis Ende Januar im neuen Jahr willkommen heißen.

Na also, dann wäre das doch auch geklärt…

Bis bald, Eure Sportschützen1956.de