Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen
– Stand 01.09.2018 –
Info über den Verein:
Unser Verein ist Mitglied im Hessischen Schützenverband e.V. und somit auch dem Deutschen Schützenverband angeschlossen. Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Jugendwart, sowie 3 Beisitzern.
Folgende Waffenarten werden bei Rundenwettkämpfen und Meisterschaften geschossen:
Luftpistole, Luftgewehr, KK-Sportpistole, KK-Gewehr, Vorderlader- und Gebrauchs- und Ordnonannzwaffen
Die genannten Schießdisziplinen richten sich nach den Regeln und Vorschriften des Hessischen Schützenverbandes.
Für weitere Informationen steht Ihnen der 1. Vorsitzende Herr Andreas Oho, Dr. Georg- Brömser Str. 3 in 65385 Rüdesheim am Rhein gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 0157 36755265
Eintritt:
Jeder Bewerber erhält eine Eintrittserklärung und die Aufnahmebedingungen unseres Vereins. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitgliedes bei der nächsten Sitzung.
Kosten: Aufnahmegebühr Jahresbeitrag:
(einmalig):
Erwachsene ab 21 100 EUR 70 EUR
Ehepartner/-in 50 EUR gemeinsam: 100 EUR
Kinder bis 20 Jahre frei 30 EUR
Beitragzahlung:
Der Beitrag wird nach Mandatserteilung zum Jahresanfang abgebucht. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft kann jederzeit, bis 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres, schriftlich gekündigt werden. Ein Anspruch auf die geleistete Aufnahmegebühr besteht nicht. Näheres regelt die Satzung bzw. die Geschäfts- und Ehrenordnung, in die auf Verlangen eingesehen werden kann.
Bei späterer Mitteilung der Kündigung wird der Jarhesbeitrag für das folgende Kalenderjahr noch fällig.
Schießbetrieb / Schieß- und Trainingszeiten:
Das Schützenhaus Leydeck ist an folgenden Tagen für den Schießbetrieb geöffnet:
Mittwoch 17:00 Uhr – 20:00 Uhr
18:00 Uhr – 19:30 Uhr => Jugendtraining Luftdruckwaffen
Sonntag 09:30 Uhr – 11:30 Uhr
14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag Gruppen nach Vereinbarung
An Feiertagen findet grundsätzlich kein Schießen statt.
Während des Schießbetriebes ist den Anweisungen der Schießstandaufsicht Folge zu leisten. Des Weiteren ist die Schießstandordnung zu beachten.
Der Verein stellt dem Schützen nur seine Anlagen, sowie die Schießscheiben zur Verfügung. Für die Nutzung der Anlagen wird ein Startgeld erhoben, das vor dem Schießen zu entrichten ist. Die aktuellen Startgeldgebühren entnehmen Sie bitte entsprechend dem Aushang am schwarzen Brett. Die Gebühren entfallen bei allen Meisterschaften und Rundenwettkämpfen. Für Waffen und Munition ist jeder Schütze selbst verantwortlich. Für Neumitglieder werden vereinseigene Waffen, soweit vorhanden zur Verfügung gestellt.
Waffenbefürwortung:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Hessischen Schützenverbandes müssen neue Mitglieder mindestens ein Jahr dem Verein angehören, bevor Sie den Besitz einer Waffe beantragen dürfen. Des Weiteren muss eine Waffensachkundeprüfung absolviert werden und der Nachweis über regelmäßiges Training (Schießbuch) mit 18 Einträgen pro Jahr vorgelegt werden. Neumitgliedern befürwortet der Vorstand grundsätzlich nur KK-Waffen.
Großkaliberwaffen können zudem erst ab einem Alter von 25 Jahren beantragt werden.
Arbeitseinsätze:
Für die Instandhaltung des Schießstandes, sowie die Aufrechterhaltung des Schießbetriebes ist der Verein auf die Unterstützung der Mitglieder angewiesen. Deshalb bitten wir um Beteiligung an Arbeitseinsätzen. Erbrachte Arbeitsstunden werden auf die Startgeldgebühren angerechnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schwarzen Brett, der Satzung, der Ehrenordnung oder informieren Sie sich bei den Vorstandmitgliedern. Die Aufnahmebedingungen können durch Vorstands- oder Hauptversammlungsbeschluß widerrufen und neu festgelegt werden. Mit diesen neuen Aufnahmebedingungen verlieren alle Vorherigen ihre Gültigkeit.
Der Vorstand
1. Vorsitzender Andreas Oho 2. Vorsitzender Tomy Schütz
Download der Aufnahmebedingungen als pdf: Aufnahmebedingungen September 16